Translatørbureauet GERMANIA
v/ Jennifer Denise Hehl, statsaut. translatør og tolk.

Tjebberupvej 79
4300 Holbæk
Tel.: +45 59 18 40 47
E-mail: jhehl@germania.dk

     
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Vereidigter Dolmetscher und Übersetzer

Titel des vereidigten Dolmetschers und Übersetzers (translatør)

In Dänemark ist Translatør im Gegensatz zu Übersetzer ein gesetzlich geschützer Titel, der nur nach Ernennung durch die dänische Handels- und Gewerbeagentur (Erhvervs- og Selskabsstyrelsen) verwendet werden darf. Nur Personen mit einem Kandidatengrad in Berufssprache von einer höheren Lehranstalt in Dänemark können als Translatør ernannt werden und sind damit die einzigen, die vom dänischen Staat zugelassen sind, beglaubigte Übersetzungen zu machen. Die Aufgaben, die ein Translatør auf sich nimmt, sollen laut dem dänischen Gesetz über vereidigte Dolmetscher und Übersetzer (Translatørloven) § 6 Stück 1 "mit Mühe und Genauigkeit und mit der Schnelligkeit ausgeführt werden, die die Beschaffenheit der Aufgabe erlaubt". Mit anderen Worten ist ein Translatør eine Garantie für den Kunden, dass die Aufgabe von einer Person gelöst wird, deren Qualifikationen in Ordnung sind.

Translatørstempel

Ein Translatør hat das Alleinrecht, beglaubigte Übersetzungen zu machen. Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, wo der Translatør mit seinem Stempel, seiner Unterschrift und einer Beglaubigung dafür einsteht, dass die Übersetzung eine vollständige und genaue Wiedergabe des Quellentexts ist. Wenn das übersetzte Dokument Rechtsgültigkeit haben soll, soll es von einem Translatør beglaubigt werden. Beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel in Verbindung mit Urkunden benötigt, die bei Rechtsstreitigkeiten vorgelegt werden, bei Eingehung der Ehe im Ausland, bei Aufnahmeanträgen bei Ausbildungsinstitutionen im Ausland und in anderen offiziellen Zusammenhängen. Also nicht alle Situationen erfordern eine offizielle Beglaubigung. Wenn aber ein Translatør gewählt wird, hat der Kunde eine Garantie dafür, dass die Aufgabe präzise, professionell und zuverlässig ausgeführt wird. Und sollte eine Beglaubigung später notwendig werden, weil die Urkunde vor Gericht verwendet werden soll, kann der Kunde den Translatør darum bitten, die Urkunde zu beglaubigen. Wenn man nicht von Anfang an wählt, dass ein Translatør die Übersetzung machen soll, und die Urkunde soll später in einer Rechtsstreitigkeit verwendet werden, kann es eine teure Angelegenheit werden, da ein Translatør ja nichts beglaubigen kann, das von einem anderen übersetzt worden ist, sondern muss erst selbst die Urkunde übersetzen, um die Richtigkeit der Übersetzung garantieren zu können.

Schweigepflicht

Ein Translatør hat Schweigepflicht. Das bedeutet, dass der Translatør keine vertraulichen Auskünfte über seine Arbeit an anderen als den Kunden selbst weitergeben darf.